Für den Nachweis der Existenz eines Schwarzen Lochs im Zentrum der Milchstraße haben drei Forscher vergangene Woche den Physik-Nobelpreis erhalten. Laut Wikipedia-Definition ist ein Schwarzes Loch “ein Objekt, dessen Masse auf ein extrem kleines Volumen konzentriert ist und infolge dieser Kompaktheit in ihrer unmittelbaren Umgebung eine so starke Gravitation erzeugt, dass nicht einmal das Licht diesen Bereich verlassen oder durchlaufen kann.” Zu kompliziert? Leider ist auch folgendes Thema nicht einfacher zu verstehen:
Wo nämlich welche Corona-Maßnahme gelten, würde selbst Albert Einstein, den Erfinder der Relativitätstheorie, verzweifeln lassen. Schließlich ernennt nicht nur jedes Land seine eigenen Regeln – nein, auch Bundesländer, Städte, Bezirke, sogar Straßen unterscheiden sich in Reisefreiheit, Maskenpflicht und anderen Punkten. Mit dieser Übersicht von Surf-relevanten Destinationen probieren wir ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Wohin sind Surfreisen derzeit möglich?
Stand 15. Oktober 2020, alle Angaben sind ohne Gewähr
Grundsätzlich gilt: Wer ins Ausland reisen möchte, muss sich informieren, ob Deutschland und das Gebiet aus dem man kommt als Risikogebiete eingeordnet werden. Ist das der Fall, ist eine Einreise nicht oder nur unter bestimmten Auflagen – zum Beispiel mehrtägige Quarantäne oder Nachweis eines oder mehrerer negativer Corona-Tests – möglich. Gleiches Prozedere gilt bei der Rückreise. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen möchte, muss einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Alternativ darf man sich nach Ankunft in Quarantäne begeben und innerhalb von zehn Tagen auf eine Corona-Infektion testen lassen. Wenn das Testergebnis negativ ist, kann die Quarantäne aufgehoben werden. Unter Reopen.Europa.eu kann man sich jederzeit informieren, in welchen Regionen man in Quarantäne muss, ob es eine Maskenpflicht gibt und ob Restaurants und andere Einrichtungen geöffnet sind.
Auch für Reisen innerhalb Deutschlands, zum Beispiel an Nord- und Ostsee, muss man die Einreisebestimmungen der einzelnen Bundesländer (Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) beachten. Die Bundesregierung fordert jedoch alle Bürgerinnen und Bürger auf, “nicht erforderliche Reisen in Risikogebiete und aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands heraus zu vermeiden.” Außerdem heißt es: “Touristisch Reisende aus einem Risikogebiet sollen nur dann in einem Beherbungsbetrieb untergebracht werden dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.”
Die aktuellen FAQs für Reisende und Pendler könnt ihr hier nachlesen.