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Surf-Urlaub unter Corona-Bedingungen | Alle Infos

Es ist Herbstferienzeit – doch die Organisation eines spontanen Surftrips ans Meer ist komplizierter denn je. Eine Übersicht, wo man jetzt noch hinreisen kann und was man dabei zu beachten hat.

Für den Nachweis der Existenz eines Schwarzen Lochs im Zentrum der Milchstraße haben drei Forscher vergangene Woche den Physik-Nobelpreis erhalten. Laut Wikipedia-Definition ist ein Schwarzes Loch „ein Objekt, dessen Masse auf ein extrem kleines Volumen konzentriert ist und infolge dieser Kompaktheit in ihrer unmittelbaren Umgebung eine so starke Gravitation erzeugt, dass nicht einmal das Licht diesen Bereich verlassen oder durchlaufen kann.“ Zu kompliziert? Leider ist auch folgendes Thema nicht einfacher zu verstehen:

Wo nämlich welche Corona-Maßnahme gelten, würde selbst Albert Einstein, den Erfinder der Relativitätstheorie, verzweifeln lassen. Schließlich ernennt nicht nur jedes Land seine eigenen Regeln – nein, auch Bundesländer, Städte, Bezirke, sogar Straßen unterscheiden sich in Reisefreiheit, Maskenpflicht und anderen Punkten. Mit dieser Übersicht von Surf-relevanten Destinationen probieren wir ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

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Wohin sind Surfreisen derzeit möglich?

Stand 15. Oktober 2020, alle Angaben sind ohne Gewähr

Grundsätzlich gilt: Wer ins Ausland reisen möchte, muss sich informieren, ob Deutschland und das Gebiet aus dem man kommt als Risikogebiete eingeordnet werden. Ist das der Fall, ist eine Einreise nicht oder nur unter bestimmten Auflagen – zum Beispiel mehrtägige Quarantäne oder Nachweis eines oder mehrerer negativer Corona-Tests – möglich. Gleiches Prozedere gilt bei der Rückreise. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen möchte, muss einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Alternativ darf man sich nach Ankunft in Quarantäne begeben und innerhalb von zehn Tagen auf eine Corona-Infektion testen lassen. Wenn das Testergebnis negativ ist, kann die Quarantäne aufgehoben werden. Unter Reopen.Europa.eu kann man sich jederzeit informieren, in welchen Regionen man in Quarantäne muss, ob es eine Maskenpflicht gibt und ob Restaurants und andere Einrichtungen geöffnet sind.

Auch für Reisen innerhalb Deutschlands, zum Beispiel an Nord- und Ostsee, muss man die Einreisebestimmungen der einzelnen Bundesländer (Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) beachten. Die Bundesregierung fordert jedoch alle Bürgerinnen und Bürger auf, „nicht erforderliche Reisen in Risikogebiete und aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands heraus zu vermeiden.“ Außerdem heißt es: „Touristisch Reisende aus einem Risikogebiet sollen nur dann in einem Beherbungsbetrieb untergebracht werden dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.“

Die aktuellen FAQs für Reisende und Pendler könnt ihr hier nachlesen.


Surfreisen nach:

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Dänemark

Aus einem EU-Land, aus Norwegen, der Schweiz, Island oder Liechtenstein (anschließend als EU+ zusammengefasst) ist die Einreise möglich, allerdings mit Einschränkungen. Offiziell heißt es: „Personen mit Wohnsitz in einem ‚offenen‘ Land können ohne Angabe eines Zwecks nach Dänemark reisen. Reisende, die aus einem ‚verbotenen‘ Land kommen, dürfen nur zu ‚würdigen Zwecken‘ nach Dänemark reisen (nicht für den Tourismus). Nicht-dänische Bürger mit klaren Symptomen wie trockenem Husten und Fieber können Dänemark nicht betreten.“ Auf dieser Karte kann man sehen, welche Länder „offen“ (gelb) oder „verboten“ (orange) sind. Aktuell wäre die Einreise aus Deutschland somit möglich, nicht aber aus Österreich oder der Schweiz. Kommt man aus einem Risikogebiet mit mehr als 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner, soll man bei der Einreise einen Test machen.

In Dänemark wird derzeit nur die Region Hovedstaden als Risikogebiet eingestuft. Wer aus anderen Regionen zurückreist, muss in Deutschland nicht in Quarantäne.

Frankreich

Aus EU+-Ländern nach Frankreich einzureisen ist derzeit ohne Einschränkungen möglich. Wer beim Grenzübertritt Symptome aufweist, sollte jedoch in eine anschließende Quarantäne. „Die einzigen Regeln, die für Strände gelten, sind die Achtung von Barrieregesten und körperliche Distanzierung“, heißt es offiziell. Allerdings kann jedes Präfekt den Zugang zu einem Strand verbieten, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden. Auch könnten einige Strände nachts geschlossen sein, um Versammlungen zu vermeiden, die zur Ausbreitung des Virus beitragen könnten.

Frankreich gilt derzeit mit Ausnahme der Regionen Grand-Est und Corse (Insel Korsika) als Risikogebiet. Bei der Rückreise muss jeder in Quarantäne, das zuständige Gesundheitsamt informieren und einen Corona-Test machen.

Portugal

Auch für das portugiesische Festland gelten für EU+-Bürger derzeit keine Einreisebeschränkungen. Einzige Ausnahme ist die Einreise per Schiff. Für Strände und Surfer gilt: „Maximale Belegung an den Stränden ist vorhanden. Die Überwachung des Belegungsstatus erfolgt über die App ‚Info Praia‘ und auf der Website des portugiesischen Umweltverbandes. Es ist eine Entfernung von 1,5 Metern zwischen Personengruppen […] erforderlich. Die Ausübung von sportlichen Aktivitäten mit zwei oder mehr Personen ist nicht erlaubt, außer für nautische Aktivitäten, Surfunterricht und ähnliche Sportarten.“

Die Metropolregion Lissabon gilt derzeit als Risikogebiet. Bei der Rückreise aus eben jener Region muss jeder in Quarantäne, das zuständige Gesundheitsamt informieren und einen Corona-Test machen.

Spanien

Auch für Spanien ist die Einreise aus einem EU+-Land derzeit möglich. Allerdings müssen alle Passagiere, die mit dem Luft- oder Seetransport ankommen, einer Temperaturkontrolle unterzogen werden, die unter 37,5 Grad Celsius liegen muss. Komplizierter wird es bei der Frage, ob man sich innerhalb Spaniens uneingeschränkt bewegen darf. Um die Antwort herauszufinden, muss man auf den offiziellen Websites der Regionen schauen, zum Beispiel hier. Gleiches gilt bei der Regelung der Strände.

Spanien wird generell als Risikogebiet eingestuft. Bei der Rückreise muss jeder in Quarantäne, das zuständige Gesundheitsamt informieren und einen Corona-Test machen.

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Niedersachsen

„In Niedersachsen gilt vom 10. Oktober 2020 an ein Beherbergungsverbot für Urlauberinnen und Urlauber aus innerdeutschen Hotspots“, heißt es auf der offiziellen Landes-Website. „Laut niedersächsischer Corona-Beherbergungs-Verordnung sind Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben, aber auch in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen in Niedersachsen all denjenigen verboten, die aus Gebieten mit besonders hohen Infektionszahlen kommen.“ Welche Regionen innerdeutsche Hotspots sind, lest ihr hier.

Mecklenburg-Vorpommern

Wer aus einem Risikogebiet mit mehr als 50 Infizierten pro 100.000 Personen einreisen möchte, muss entweder einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich in zweiwöchige Quarantäne begeben. Allerdings kann diese durch einen zweiten negativen Corona-Test nach fünf bis sieben Tagen aufgelöst werden.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt für Einreisende aus inländischen Hochinzidenzgebieten ein touristisches Beherbergungsverbot. „Das bedeutet: Einreisende aus vom Land Schleswig-Holstein ausgewiesenen inländischen Hochinzidenzgebieten, die zu touristischen Zwecken in gegen Entgelt vermietete Unterkünfte in Schleswig-Holstein unterkommen möchten, müssen beim Check-In über einen negativen Corona-Test verfügen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.“ Welche Gebiete das sind, seht ihr hier.


Fotos: Louie Angenendt, Unsplash

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