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Das offizielle Statement der Staatsanwaltschaft München zum Eisbach-Unglück am 16.04.2025

Knapp zehn Wochen nach dem tragischen Unglück an der Eisbachwelle hat die Staatsanwaltschaft München am 23. Juni 2025 das Ende des Ermittlungsverfahrens bekannt gegeben.

Ein strafrechtlich relevantes Verschulden Dritter konnte nicht festgestellt werden – das Verfahren wurde daher eingestellt. Die Entscheidung über eine mögliche Wiedereröffnung der Eisbachwelle liegt nun bei der Stadt München. Wann – und unter welchen Bedingungen – dort wieder gesurft werden darf, bleibt offen.

Hier die offizielle Pressemitteilung 02 vom 23.06.25

Ermittlungsabschluss zum Todesfall an der Eisbachwelle

Am Mittwoch, den 16.04.2025 gegen 23:28 Uhr befand sich eine 33-jährige mit Wohnsitz in München im Bereich des Eisbaches auf der Höhe der Prinzregentenstraße 22, 80538 München, um dort zu surfen. Die Surferin hatte sich mit ihrem 35-jährigen Lebensgefährten gegen 22:30 bzw. 23:00 Uhr zum Surfen zur Eisbachwelle begeben. Beide waren geübte Surfer und mit der Eisbachwelle vertraut. Sie hatten die Welle von der Brücke aus mit mitgebrachten Scheinwerfern beleuchtet und waren sodann abwechselnd auf der Welle gesurft.

Gegen 23:28 Uhr hörte der Lebensgefährte, als er nach einem Surfgang planmäßig von seinem Surfbrett ins Wasser fiel, Hilfeschreie und sah, als er sich umdrehte, wie die später Verstorbene zweimal aus dem Wasser hervorkam und anschließend unter der Wasseroberfläche verschwand. Mehrfache Versuche des Zeugen, seine Lebensgefährtin aus dem Wasser zu befreien, blieben erfolglos, da er durch die Kraft der Wassermassen immer wieder abgetrieben wurde. Die Surferin wurde so weit unter die Wasseroberfläche gezogen, dass von außen weder sie noch ihr Surfbrett sichtbar waren.

Gegen 23:34 Uhr trafen, nachdem Passanten auf Zuruf des Zeugen einen Notruf abgesetzt hatten, die ersten Polizeibeamten und drei Minuten später die ersten Kräfte der Feuerwehr ein. Dem sog. „Strömungsretter“ der Feuerwehr gelang es mit Unterstützung des Lebensgefährten daraufhin, die junge Frau festzuhalten und sich mit ihr zusammen an seiner Halteleine ans Ufer ziehen zu lassen. Da die starke Zugspannung der an ihrem Knöchel angebrachten Sicherheitsleine (sog. “Leash“) ein vollständiges Verbringen ans Ufer nicht zuließ, wurde die Leash mit einem Messer durchtrennt. Unmittelbar danach erschien das zuvor vollständig unter Wasser befindliche Surfbrett an der Oberfläche und trieb ab.

Sofort nach Bergung der Surferin wurde mit deren Reanimation begonnen. Sie wurde sodann vom Rettungsdienst in einem lebensbedrohlichen Zustand in ein Krankenhaus gebracht. Nach anfänglicher Stabilisierung ihres Zustands verstarb die 33-jährige dort am Mittwoch, den 23.04.2025.

Die Staatsanwaltschaft München I nahm sofort nach dem Unfall über die Ermittlungsbeamten der Münchener Verkehrspolizei, die unmittelbar nach dem Unglücksfall vor Ort waren, die Ermittlungen auf, um zu klären, ob es Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Tun oder Unterlassen gibt. Parallel dazu erstattete der Lebensgefährte der Verunglückten eine Strafanzeige gegen Unbekannt. Zunächst wurde der Tatverdacht einer fahrlässigen Körperverletzung untersucht, nachdem die Surferin am Abend des 23.04.2025 leider verstarb, kam eine fahrlässige Tötung in Betracht.

Durch die Staatsanwaltschaft München I und die Verkehrspolizeiinspektion München wurden umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet. Diese umfassten die Einholung ärztlicher Unterlagen, die Obduktion der Verstorbenen, ein ausführliches materialtechnisches Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamts und die Befragung von Zeugen, die Angaben entweder zum Geschehen selbst oder zu den Besonderheiten des Surfens an der Eisbachwelle machen konnten.

Zudem ordnete die Staatsanwaltschaft die Nachschau im Bachbett des Eisbachs durch die zuständige Münchener Verkehrspolizei an. Die Stadt München veranlasste daraufhin die erforderliche Absenkung des Wasserspiegels ab Mittwoch, den 30.04.2025 vormittags, unter bestmöglicher Beachtung der ökologischen Aspekte. Im Rahmen der Nachschau am 30.04.2025 im Beisein zahlreicher polizeilicher Kräfte inklusive Polizeitaucher, mehrerer Mitarbeiter der Landeshauptstadt München, des Brandoberrats und des staatsanwaltlichen Sachbearbeiters wurden mehrere kleinere metallische Gegenstände sichergestellt, die sich neben den am Grund in vier Reihen festbetonierten 29 „Störsteinen“ befanden. Diese Gegenstände wurden, ebenso wie das Surfbrett und das zur Verfügung stehende Teil der durch die Feuerwehr durchtrennten Leash, vom Bayerischen Landeskriminalamt untersucht. Das hierzu erstellte materialtechnische Gutachten konnte jedoch keine Ursache des Unfallgeschehens feststellen.

Trotz dieser umfangreichen und aufwändigen Ermittlungen konnte somit nicht aufgeklärt werden, wie es am Unfallabend dazu kam, dass die Surferin dauerhaft unter die Wasseroberfläche gedrückt wurde, sich nicht befreien konnte und auch durch ihren anwesenden Lebensgefährten nicht befreit werden konnte. Denkbar, aber nicht mit Sicherheit feststellbar ist, dass sich die Surferin mit ihrem Surfbrett oder ihrer Leash an einem der 29 Störsteine verhakte, durch die unter Spannung stehende Leash in der Welle gefangen war und durch die Strömung unter Wasser gedrückt wurde.

Allein die Duldung des Surfens auf der Eisbachwelle durch die Landeshauptstadt begründet keine strafrechtliche Verantwortung für den Todesfall. In der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München für das Brettsurfen am Eisbach vom 28.05.2010, durch die die Nutzung der Eisbachwelle durch Surfer zugelassen wurde, ist ausdrücklich festgehalten, dass das Risiko der jeweilige Surfer bzw. die jeweilige Surferin selbst trägt. Jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht sind die Folgen einer eigenverantwortlichen, in Kenntnis des Risikos eingegangenen Selbstgefährdung Entscheidungsträgern der Stadt nicht zuzurechnen. Auch ist nicht ersichtlich, dass Verantwortliche der Stadt das Risiko besser einschätzen hätten können als seit Jahren auf der Eisbachwelle surfende Personen. Insofern ist auch zu berücksichtigen, dass an der Eisbachwelle seit Jahrzehnten in großem Umfang gesurft wird, ohne dass es zu einem vergleichbaren tragischen Unfall kam.

Im Ergebnis handelt es sich nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft München I beim Vorfall vom 16.04.2025 um ein äußerst tragisches, trotz umfangreicher Ermittlungen nicht weiter aufklärbares Unglück, das zum Tod der erfahrenen Surferin führte. Das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wurde daher heute gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Die Entscheidung über eine etwaige Wiedereröffnung der Eisbachwelle obliegt allein der Stadt München. Die Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft München I enthält hierzu mangels Zuständigkeit keine Empfehlung.

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