Nachdem wir kürzlich freudige News aus Werne von SURFWRLD verkünden konnten, gibt es auch aus dem hohen Norden erfreuliche Infos vom Surfgarten Stade.
Mit der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg liegt nun eine fundierte Grundlage vor, auf der die Hansestadt Stade den Bebauungsplan anpassen und rechtssicher machen kann. Dadurch wird der Weg frei, die Bauarbeiten so bald wie möglich wieder aufzunehmen und das ambitionierte Vorhaben weiter voranzutreiben.
Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht unmissverständlich klargemacht, dass die Planungen des Surfgartens in Bezug auf Arten- und Klimaschutz allen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Die schriftliche Urteilsbegründung bestätigt dies nun noch einmal schwarz auf weiß. Damit ist klar: Die Argumente des BUND Stade, die den Bebauungsplan vor Gericht anzweifelten, sind inhaltlich nicht haltbar.