Die zweite Welle der Pandemie kam wie erwartet – und trotz einiger Einschränkungen können wir uns in Deutschland noch glücklich schätzen, denn besonders mit Blick auf Sport und Freizeit (ausgenommen Teamsport) dürfen wir noch vieles uneingeschränkt ausüben. Anders sieht das in Frankreich aus. Dort limitiert seit Anfang November eine neue Ausgangssperre den Alltag der Bürger deutlich stärker, mit einem Bewegungsradius von einem Kilometer um den Wohnort beispielsweise.
Nun könnte man sich für die Glücklichen mit einem Strandhaus freuen, denn immerhin sollten sie ja vor ihrer Haustüre surfen dürfen. Doch weit gefehlt, denn auch da hat die französische Regierung einen ausgetüftelten Plan vorgestellt. Nur Profi-Surfern und Surflehrern ist es erlaubt, sich bis zum 1. Dezember zu Trainingszwecken im Wasser aufzuhalten. Da fragt man sich postwendend, wie Pro-Surfer überhaupt definiert wird und wie das kontrolliert werden kann. Ganz einfach: Surfer müssen diesen Status offiziell beim Sportministerium beantragen und die Bescheinigung mit sich führen.
Die Gendarmerie kontrolliert sporadisch, zum Beispiel am Wochenende in Les Estagnots. Sie warten am Parkplatz und kontrollieren alle Bescheinigungen. 135 Euro Strafe drohen, falls keine Bescheinigung vorgelegt werden kann.
Die Kontrollen sind jedoch etwas weniger heftig als bei der ersten Welle. Die Gendarmerie patrouillierte im Frühjahr sogar mit Helikoptern. Aber 135 Euro Strafe können dennoch recht schmerzhaft für eine Surfsession sein. Doch wie es das Schicksal so will, waren die Bedingungen direkt nach dem Lockdown extrem gut – und so der Groll der Einheimischen groß. Was konkret verboten bzw. erlaubt ist, lässt sich hier nachlesen
Die offiziellen Maßnahmen der Regierung: